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   BVerwG, 09.07.1987 - 1 B 49.87   

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BVerwG, 09.07.1987 - 1 B 49.87 (https://dejure.org/1987,3476)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1987 - 1 B 49.87 (https://dejure.org/1987,3476)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - 1 B 49.87 (https://dejure.org/1987,3476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltserlaubnis mit Bedingungen und Auflagen - Voraussetzungen für die Anordnung einer Auflage - Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1987, 274
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83

    Ermessensumfang - Ausländerbehörde - Arbeitnehmerantrag - Bundesgebiet -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1987 - 1 B 49.87
    Er unterscheide sich dadurch von dem Fall eines in die Bundesrepublik Deutschland als Arbeitnehmer eingereisten Ausländers, wie ihn der Senat in seinem Urteil vom 9. Mai 1986 - BVerwG 1 C 39.83 - (BVerwGE 74, 165 [BVerwG 09.05.1986 - 1 C 39/83]) zu entscheiden hatte.

    Der Behörde ist insoweit ein Ermessen eröffnet (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 9. Mai 1986 - BVerwG 1 C 39.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.07.1985 - 1 B 68.85

    Treffen von Maßnahmen gegen einen Ausländer ohne Absprache mit der zuständigen

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1987 - 1 B 49.87
    Sie können im Verhältnis zum Ausländer Wirkungen nur deshalb entfalten, weil die Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet ist und sich demgemäß durch die pflichtgemäße Anwendung der Richtlinien bzw. der Verwaltungsvorschriften selbst bindet (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; Beschluß vom 22. Juni 1984 - BVerwG 1 B 45.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 56; Beschluß vom 19. Juli 1985 - BVerwG 1 B 68.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 109).

    Danach unterliegt die Verwaltungsvorschrift als solche nicht der Auslegung und Anwendung durch das Revisionsgericht (Urteil vom 11. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 4.81 - InfAuslR 1984, 69 ; Beschluß vom 19. Juli 1985 - BVerwG 1 B 68.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1987 - 1 B 49.87
    Sie können im Verhältnis zum Ausländer Wirkungen nur deshalb entfalten, weil die Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet ist und sich demgemäß durch die pflichtgemäße Anwendung der Richtlinien bzw. der Verwaltungsvorschriften selbst bindet (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; Beschluß vom 22. Juni 1984 - BVerwG 1 B 45.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 56; Beschluß vom 19. Juli 1985 - BVerwG 1 B 68.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 109).
  • BVerwG, 11.10.1983 - 1 C 4.81

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Treffen einer Ermessensentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1987 - 1 B 49.87
    Danach unterliegt die Verwaltungsvorschrift als solche nicht der Auslegung und Anwendung durch das Revisionsgericht (Urteil vom 11. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 4.81 - InfAuslR 1984, 69 ; Beschluß vom 19. Juli 1985 - BVerwG 1 B 68.85 - a.a.O.).
  • BVerwG, 22.06.1984 - 1 B 45.84

    Einstellung eines Verfahrens - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1987 - 1 B 49.87
    Sie können im Verhältnis zum Ausländer Wirkungen nur deshalb entfalten, weil die Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet ist und sich demgemäß durch die pflichtgemäße Anwendung der Richtlinien bzw. der Verwaltungsvorschriften selbst bindet (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; Beschluß vom 22. Juni 1984 - BVerwG 1 B 45.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 56; Beschluß vom 19. Juli 1985 - BVerwG 1 B 68.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 109).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Sie können im Verhältnis zum Ausländer Wirkungen allenfalls im Hinblick auf die Verpflichtung der Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG und die damit verbundene Selbstbindung der Verwaltung zur pflichtgemäßen Anwendung der Richtlinien entfalten (Beschluß vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 B 49.87 - InfAuslR 1987, 274; Beschluß vom 4. November 1992 - BVerwG 1 B 182.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 133).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen;

    Hierbei kommt es wesentlich auf die praktische Handhabung der Verwaltungsvorschriften und den in dieser zum Ausdruck kommenden Willen der Verwaltung sowie darauf an, ob im Einzelfall hiervon grundlos abgewichen wurde (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - Buchholz 232 § 25 BBG Nr. 1 S. 4; Beschlüsse vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 B 49.87 - InfAuslR 1987, 274, vom 11. Mai 1988 - BVerwG 2 B 58.88 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 148 und vom 21. September 1993 - BVerwG 2 B 109.93 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 181).
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VS 3/09 R

    Soldatenversorgung - Versorgungskrankengeld - Soldat auf Zeit - Heilbehandlung -

    Dementsprechend unterliegt die Auslegung von Verwaltungsvorschriften als solche nicht dem Revisionsgericht (vgl BVerwG InfAuslR 1987, 274, 275; BVerwG Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 133 S 56; BVerwG, Beschluss vom 7.8. 1998 - 2 B 41/98 - juris RdNr 2).
  • BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89

    Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltsgenehmigung -

    Bei dem Erlaß handelt es sich nicht um Rechtsnormen, sondern um innerdienstliche Richtlinien, deren Auslegung und Anwendung ebensowenig der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegen (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 4.81 - InfAuslR 1984, 69 ; Beschluß vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 B 49.87 - InfAuslR 1987, 274 f. mit weiteren Nachweisen) wie deren Verbindlichkeit für die nachgeordneten Behörden.
  • BVerwG, 10.06.1994 - 1 B 89.94

    Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfen einer erhebliches und revisibles Recht

    Sie können im Verhältnis zum Ausländer Wirkungen allenfalls im Hinblick auf die Verpflichtung der Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG und die damit verbundene Selbstbindung der Verwaltung zur pflichtgemäßen Anwendung der Richtlinien entfalten (Beschluß vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 B 49.87 - InfAuslR 1987, 274; Beschluß vom 4. November 1992 - BVerwG 1 B 182.91 - a.a.O.).
  • BVerwG, 04.11.1992 - 1 B 182.91

    Drittschutzcharakter der Vorschriften eines Runderlasses - Selbstbindung der

    Sie können im Verhältnis zum Ausländer Wirkungen nur deshalb entfalten, weil die Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet ist und sich demgemäß durch die pflichtgemäße Anwendung der Richtlinien bzw. der Verwaltungsvorschriften selbst bindet (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; Beschluß vom 22. Juni 1984 - BVerwG 1 B 45.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 56; Beschluß vom 19. Juli 1985 - BVerwG 1 B 68.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 109; Beschluß vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 B 49.87 = InfAuslR 1987, 274).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 3 N 346.03

    Staatenloser Palästinenser; Antrag auf Zulassung der Berufung; Ausweisung; zur

    Die vom VGH Kassel seinem rechtlichen Ausgangspunkt, über die Ausweisung eines Ausländers sei unmittelbar nach Bekanntwerden eines Ausweisungsgrundes zu entscheiden, zu Grunde gelegten Regelungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz vom 5. Juni 2000 (GMBl. S. 618) stellen rein innerdienstliche Richtlinien dar (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1987, InfAuslR 1987, 274, zur Rechtsnatur der Verwaltungsvorschrift vom 10. Mai 1977 zur Ausführung des Ausländergesetzes; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 2003, Rz. 1 zu § 104 AuslG; Welte in: Jakober u.a., Aktuelles Ausländerrecht, Stand: März 2003, Rz. 3 zu § 104 AuslG).
  • BVerwG, 29.03.1990 - 1 B 46.90

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

    Die Verwaltungsvorschriften als solche unterliegen aber nicht der Auslegung und Anwendung durch die Gerichte (vgl. z.B. Beschluß vom 21. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 161.88 - Beschluß vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 B 49.87 - InfAuslR 1987, 274 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2000 - 18 B 1073/00
    Soweit es sich bei Erlassen nach § 32 AuslG um Verwaltungsvorschriften und somit um innerdienstliche Richtlinien handeln sollte, die nicht unmittelbar Rechte und Pflichten für den Ausländer begründen, sondern im Verhältnis zum Ausländer Wirkungen allenfalls im Hinblick auf die Verpflichtung der Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG und die damit verbundene Selbstbindung der Verwaltung zur pflichtgemäßen Anwendung der Richtlinien entfalten, so BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juli 1987 - 1 B 49.87 -, Informationsbrief Ausländerrecht - InfAuslR - 1987, 274 und vom 10. Juni 1994 - 1 B 89.94 -, Buchholz 402.240 § 54 AuslG Nr. 1, fehlt es an einer Darlegung der Kläger, dass in anderen Fällen Staatsangehörige der Bundesrepublik Jugoslawien in den Genuss von Vergünstigungen nach der Altfallregelung gekommen seien.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2000 - 18 E 464/99

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer

    Soweit es sich bei Erlassen nach § 32 AuslG um Verwaltungsvorschriften und somit um innerdienstliche Richtlinien handeln sollte, die nicht unmittelbar Rechte und Pflichten für den Ausländer begründen, sondern im Verhältnis zum Ausländer Wirkungen allenfalls im Hinblick auf die Verpflichtung der Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG und die damit verbundene Selbstbindung der Verwaltung zur pflichtgemäßen Anwendung der Richtlinien entfalten, so BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juli 1987 - 1 B 49.87 -, Informationsbrief Ausländerrecht - InfAuslR - 1987, 274 und vom 10. Juni 1994 - 1 B 89.94 -, Buchholz 402.240 § 54 AuslG Nr. 1, fehlt es an einer Darlegung der Kläger, dass in anderen Fällen Staatsangehörige der Bundesrepublik Jugoslawien in den Genuss von Vergünstigungen nach der Altfallregelung gekommen seien.
  • BVerwG, 21.12.1988 - 1 B 161.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

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